Finanzbuchhaltung | Lohnbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung der Belege sind auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.
Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet auch immer eine kurzfristige Erfolgsanalyse:
Sie gibt einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen, die Liquidität und das Vermögen. Diese Informationen geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und ermöglichen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Damit sind Sie in der Lage Ihr Unternehmen aktiv zu führen.
Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an:
Ob Einnahmen-Überschuss-Rechner oder Bilanzierer, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung kann dabei für Sie wesentlich mehr bedeuten, als nur die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung - teilweise oder vollständig - selbst führen:Für diesen Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Verknüpfung der von Ihnen eingesetzten Software (Faktura- und Warenwirtschaftsprogramme) mit der Finanzbuchhaltungssoftware.
Im Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen u. a. folgenden Service an:- Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Erfassung
- Laufende Abstimmung der Konten
- Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
- Organisation des Rechnungswesens
- Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
- Forderungsmanagement
- Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Erstellung von internationalen Umsatzsteuer-Vergütungsanträgen
- Übernahme des Mahnwesens einschließlich Überwachung der Zahlungsziele
- Buchführung mit Kostenstellen sowie Erstellung von BAB’s
- Erstellung von Planungsrechnungen
- Anlage und Analyse von Soll-/Ist-Vergleichen
Lohnbuchhaltung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts. Mit unseren spezialisierten Mitarbeitern verknüpfen wir gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht.
Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung unseren Experten und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Abrechnung von Baulöhnen
- Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
- Berechnung der laufenden Lohnabgaben
- Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für niederländische Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet
- Salary-Splitting
- Internationale Lohnabrechnungen
- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
- Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
- Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
- Führung der Personalakten
- Einbindung des Betriebsrates
- Einführung und Pflege von Entgeltrahmenabkommen
- Unterstützung bei Statusfeststellungsverfahren der Sozialversicherung
- Beratung und Schulung bei der Auswahl von Lohnabrechnungssystemen



