Die grenzüberschreitende Beratung gewinnt in einem sich stetig erweiternden und zusammenwachsenden Europa, sowie einer zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen einen immer höheren Stellenwert. In zunehmendem Maße profitieren auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen von einer grenzüberschreitenden Betätigung.
Das magische Fünfeck
Unser Erfolg begründet sich durch hervorragende Kenntnis der fünf Eckpfeiler der grenzüberschreitenden Steuerberatung, insbesondere im Bereich Deutschland - Niederlande. Diese sind:- Sorgfältige Beachtung des nationalen Rechts
- Detaillierte Kenntnis der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Beachtung der Vorschriften des Europarechts
- Grundverständnis und -kenntnis des ausländischen nationalen Steuerrechts sowie dessen Auslegung der DBA
- Einbezug vielfältiger entscheidender Einzelvorschriften, die z. B. Steuerflucht, Missbrauch und „Treaty overriding“ regeln
Das Entscheidende der grenzüberschreitenden Beratung ist, alle Pfeiler des magischen Fünfecks zu berücksichtigen. Hierfür wird jahrelange Erfahrung und überdurchschnittliche Fachkompetenz benötigt, die wir Ihnen durch umfassende Tätigkeiten auf diesem Gebiet bieten.
Geheimnis des Erfolges
Um das Ziel, ein gutes internationales Ergebnis zu erzielen, erreichen zu können, müssen die Beteiligten mitunter bereit sein „ungünstigere“ nationale Auswirkungen zu akzeptieren um ein besseres internationales Ergebnis zu erhalten. Hierfür ist eine gute Zusammenarbeit notwendig, die sich durch eine hohe Disziplin sowie die Fähigkeiten sich ein- und unterzuordnen auszeichnet.
Teamwork ist gefragt
Eine wichtige Erkenntnis bei der Beratung und Betreuung von
grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es zu wissen, dass dieses
komplexe Aufgabengebiet meist nicht alleine, sondern nur in einem Team
von Spezialisten zu meistern ist. Gerne sind wir ein Teil dieses
Teams.
Darauf legen wir Wert
Wir raten nicht einfach zur Gründung einer deutschen GmbH, nur weil wir
diese gut beherrschen, wenn sie nach der Gesamtbetrachtung nicht
notwendig ist. Wir analysieren Ihre vorhandenen Strukturen und beraten
Sie dementsprechend.
Wir beraten
Privatpersonen
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit
- Steuerliche Fragen zu Vermietung, Nutzung, Kauf und Verkauf von Immobilien
- Probleme bei der Zuzug- bzw. Wegzug-Besteuerung
- Steuerliche Behandlung von Kapitalanlagen über die Grenze hinweg
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und Behandlung der ausgeübten Tätigkeiten
- Beratung bei Fragen zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
Unternehmen
- Vollumfängliche Beratung



