FÜR UNTERNEHMEN

Expertise für Ihren Erfolg

Das deutsche Steuerrecht ist besonders komplex und erfordert wie kaum ein anderer Bereich professionelle Zusammenarbeit und intensiven fachlichen Austausch. Unsere Strukturen sind auf diese Anforderungen ausgerichtet. Wir arbeiten ganzheitlich und multidisziplinär, d. h. fachübergreifend in Teams, für jeden Mandanten individuell zusammengestellt. Auf dieser Basis gelingt uns eine umfassende Beratung und professionelle Begleitung in allen Fragen rund um klassische Steuerdeklaration (Jahresabschlüsse, Steuerklärungen), Steuerberatung und Steuergestaltung.

Steuerberatung

Sie sind Unternehmer, Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens – dann sind wir gerne Ihre Berater in allen betrieblichen Steuerfragen. Ob Sie regional bei uns am Niederrhein, überregional in Deutschland, über die Grenzen hinweg in den Niederlanden oder weltweit wirtschaftlich aktiv sind, wir begleiten Sie planend und beratend bei Ihren Entscheidungen. Dabei konzentrieren wir uns immer ganzheitlich mit Blick auf die Unternehmensentwicklung und berücksichtigen auch Ihr persönliches Umfeld.

Freiräume und Sicherheit im Alltag

Als Steuerberater erstellen wir selbstverständlich für Sie alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen und achten auf die Einhaltung aller Dokumentationspflichten, die Aufstellung der Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen und den Aufbau eines aussagefähigen Berichtswesens. Damit geben wir Ihnen Freiräume und rechtliche Sicherheit.

Ihr Vorteil: Wir arbeiten interprofessionell mit Steuerberatern und Rechtsanwälten im In- und Ausland.

Selbstverständlich bereiten wir Betriebsprüfungen für Sie vor und vertreten Ihre Interessen durch unsere Teilnahme.

Steuerplanung und Steuergestaltung

Im Vordergrund unserer Arbeit steht immer eine proaktive Steuerberatung, die zur Optimierung der Steuersituation in Ihrem Unternehmen führt. Dazu lösen wir auch komplexe Sachverhalte für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Rechtsformen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Klassische Steuerberaterleistungen: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Alle Fragen von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeplanung
  • Gründung einer GmbH an einem Tag
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen aus Ihrem Tagesgeschäft oder vor anstehenden Entscheidungen
  • Strategische Steuerplanung zur Senkung Ihrer Steuerbelastung
  • Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen planen
  • Consulting bei Fragen rund um Erbschaft und Unternehmensnachfolge
  • Due-Diligence-Prüfung
  • Ermittlung der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
  • Steuergutachtliche Unterstützungen
  • Beratung bei Sanierungen
  • Betriebsprüfungen abwickeln
  • Persönliche Schulung und Beratung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Betriebsaufspaltungen
  • Prüfung von Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen

Das eigene Unternehmen an die nächste Generation zu übertragen, ist eine Aufgabe, die unter der aktuellen steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Rechtslage gründlich durchdacht und geplant sein sollte. Dabei steht man besonders im mittelständischen Bereich vor der Herausforderung, die eigene Altersversorgung zu berücksichtigen und verantwortlich mit der Familie umzugehen.

Nur wer rechtzeitig plant, kann Vermögensverlusten, Streitigkeiten im Familienkreis und hohen Steuerzahlungen aus dem Weg gehen. Dabei ist der Zeitpunkt völlig unabhängig vom Alter, denn ein Erbfall kann in jeder Lebenssituation eintreten.

Selbstverständlich können Sie uns zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer testamentarischen Verfügungen als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter einsetzen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Portal Erben und Schenken

Ein sehr spezielles Thema ist der plötzliche Ausfall des Unternehmers selbst durch Unfall oder schwere Krankheit. Welche Folgen hat dies für den Betrieb und die Familie? Wir beraten Sie zur richtigen Herangehensweise, um sich abzusichern und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Notfallkoffer.

Eine kurze Notfallkoffer Checkliste finden Sie auf der Seite KPP-Downloads

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge und bei Schenkungen
  • Begutachtung von Verträgen und Testamenten unter steuerlichen Aspekten
  • Beratung bezüglich der Ausnutzung von schenkungsteuerlichen Freibeträgen
  • Ermittlung einer steuerfreien Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 ErbStG
  • Bedarfsbewertung für Grundbesitz gemäß Bewertungsgesetz
  • Fertigung von Vermögensaufstellungen
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses für die Erbauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Schenkungsteuererklärung

Internationales Steuerrecht

  • Herr Dipl.-Kfm. Volker Wein, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht
  • Herr Uwe Fransen, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht; Mitglied der Vereinigung der Fachberater für Internationales Steuerrecht e.V. (VIStR)
  • Herr Christian Theissen, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht
  • Herr Pascal Driesen, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Controlling und Finanzwirtschaft

  • Herr Christian Fischer, Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft ( DStV e.V.)
    Controlling und Finanzwirtschaft

Vermögens- und Finanzplanung

  • Herr Uwe Fransen, Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.)
    Vermögens- und Finanzplanung

Gesundheitswesen

  • Frau Verena Tuschen, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
    Gesundheitswesen

Unternehmensnachfolge

  • Herr Heiner Bongertmann , Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
    Unternehmensnachfolge

Enge Zusammenarbeit mit

KPP Recht

» Zur Homepage 

Eine umfassende ganzheitliche Beratung umfasst auch die rechtliche Seite. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit KPP Recht im gleichen Haus zusammen. Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen als Team fachübergreifend zur Seite, um für Sie die besten Lösungen zu finden. So unterstützen wir Sie bei rechtlichen Fragen im Inland und grenzüberschreitend.

Die Leistungen der KPP Recht im Überblick

Arbeitsrecht

  • Die Rechtsanwälte erarbeiten individuelle Lösungen für Arbeitgeber für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
  • Sie sind Experten für grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse.
  • Sie sind Ansprechpartner auch in Sondergebieten wie Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) und Arbeitnehmerentsendung.

Gesellschaftsrecht

  • Welche Rechtsform ist für Ihr Unternehmen am besten unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten?
  • Die Kanzlei betreut Sie laufend und projektbezogen zu allen rechtlichen Fragestellungen in Ihrem Unternehmen.
  • Sie organisiert für Sie die Gründung einer GmbH an einem Tag.
  • Sie begleitet den Kauf, Verkauf und die Umstrukturierung von Unternehmen.

Nachfolgeplanung

  • Sie berät Sie interdisziplinär, wenn das Thema Nachfolgeplanung ansteht.
  • Mit frühzeitiger Planung erreicht man die besten Ergebnisse.

Erbrecht

  • Ein Testament oder Erbvertrag sind die geeignete Form, den Nachlass verbindlich zu regeln. Wir sorgen dafür, dass die letztwillige Verfügung wirksam verfasst wird.
  • Internationales Erbrecht: Weißt ein Nachlass Auslandsberührung auf, sei es, dass sich Vermögen im Ausland befindet oder der ausländische Ehepartner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt, gilt es diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten zu beachten. Durch eine umfassende Beratung können etwaige Probleme bereits im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden.

Steuerstrafrecht

  • Wir beraten Sie vertraulich zu geplanten Selbstanzeigen, bei einem bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren oder bei einem Steuerstrafprozess.
  • Wir betreuen Sie aus einer Hand: im steuerstrafrechtlichen Verfahren selbst sowie bei der eigentlichen steuerlichen Abwicklung Ihres Falles.

Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab.

Ab 2019 müssen sich Unternehmen, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen bzw. einen oder mehrere Systembeteiligungsverträge haben, bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.

Für den Fall, dass Unternehmen systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Umfang von mindestens

  • 80.000 Kilogramm Glas, und / oder
  • 50.000 Kilogramm Pappe, Papier, Karton, und / oder
  • 30.000 Kilogramm der restlichen Materialien

in den Verkehr bringen, sind sie verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres der ZSVR eine Vollständigkeitserklärung gemäß § 11 VerpackG zu übermitteln.

Ab dem 01.01.2019 gilt, dass die Vollständigkeitserklärungen nicht mehr bei den IHKs, sondern – auch schon für die Daten des Jahres 2018 – bei der ZSVR zu hinterlegen sind.

Die Vollständigkeitserklärung muss durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Buchprüfer geprüft und bestätigt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Haben Sie Fragen zum neuen Verpackungsgesetz oder benötigen Sie eine Prüfung Ihrer Vollständigkeitserklärung?

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Mit uns schaffen Sie es durch den DSGVO-Dschungel

Über unsere Tochtergesellschaft, die KPP Verwaltungs-GmbH, bieten wir Ihnen durch unseren TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten passende Beratungsleistungen. Die Umsetzung der Anforderungen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen ist bei uns in guten Händen.

Unzureichender Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kann zu empfindlichen Strafen führen. Mit uns können Sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Ihre Prozesse der neuen Regelung anzupassen und somit Sanktionen zu vermeiden.

Unser Spezialist zu diesem Thema, Herr Stefan Boß, hat am 29. 06. 2018 erfolgreich die Zertifikatprüfung „Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ absolviert. Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter verfügt er über fundierte Fachkenntnisse im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG in neuer Fassung, um als externer Beauftragter für Sie tätig werden zu können.

Wir machen Ihren Datenschutz zu unserem Anliegen

  • Wir übernehmen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) in Ihrem Unternehmen
  • Aufnahme der Ist-Situation in Ihrem Unternehmen vor Ort und Entwicklung eines gemeinsamen Handlungsplans zur Umsetzung der DSGVO Vorschriften
  • Musterschreiben und Formulierungshilfen zur ordnungsgemäßen Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
  • Jährliches Audit zur Einhaltung der DSGVO