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Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte 2025 – was ist zu erwarten


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Die Verhandlungen zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die als GOÄ 2025 bezeichnet wird, haben einen wichtigen Fortschritt gemacht. Die Bundes- ärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) haben sich auf ein neues Gebührenmodell und eine Preisliste geeinigt.

Ein zentraler Aspekt ist die Abschaffung der bisherigen mehrfachen Gebührensätze (wie 2,3- oder 3,5-facher Satz). Stattdessen soll jede ärztliche Leistung einen festen Preis haben, der in komplexen Fällen durch Zuschläge ergänzt werden kann. Die sprechende Medizin soll hierbei stärker vergütet werden, während technische Leistungen in einigen Fachgebieten reduziert werden.

Insgesamt enthält die neue GOÄ etwa 5.500 Gebührenpositionen und sieht eine Steigerung des finanziellen Gesamtvolumens um rund 13,2 % vor.
Obwohl die Novelle von vielen ärztlichen Verbänden begrüßt wird, gibt es auch Kritik. Einige Fachgruppen, insbesondere in der Radiologie und Gynäkologie, befürchten deutliche Einbußen bei technischen und diagnostischen Leistungen.

Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die endgültige Verabschiedung möglicherweise bis nach den Bundestagswahlen 2025 verzögern wird.

Die Diskussionen und Beratungen zwischen den Fachgesellschaften und der BÄK laufen noch, um die Auswirkungen auf die verschiedenen medizinischen Disziplinen zu prüfen.