Blog-Artikel
Wollschläger GbR
07.09.2023 | Kanzleiteam
GbR-Reform (MoPeG) ab 01.01.2024

Wichtige Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) sieht die Einführung eines Gesellschaftsregisters vor, um Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) eine Eintragungsmöglichkeit in ein öffentliches Register zu eröffnen. Dadurch sollen der Rechtsverkehr unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts erleichtert und Missbrauchsmöglichkeiten abgebaut werden.
Das Gesetz soll das Personengesellschaftsrecht dem Kapitalgesellschaftsrecht angleichen und modernisieren. Neben einer umfassenden Reform der GbR sollen die Personenhandelsgesellschaften auch für Freiberufler
geöffnet werden.
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