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18.06.2024 | Honorar und Umsatz Mit dem jetzt gefassten Beschluss des Bewertungsausschusses gibt es zwei neue Transportpauschalen: die Gebührenordnungsposition (GOP) 40094 für In-vitro-Diagnostikleistungen ausgenommen die gynäkologische Zytologie und HPV sowie die GOP 40095 für In-vitro-Diagnostik der gynäkologischen Zytologie und HPV. Sie werden jeweils als Zuschlag für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen gezahlt. Damit erhalten Laborärzte künftig für alle Behandlungsfälle mit Transportaufwand eine Transportpauschale.
Transportpauschale künftig für alle Auftragsleistungen
Die neuen Kostenpauschalen ersetzen ab Januar 2025 die bisherige Transportpauschale 40100. Ebenso fallen dann die GOP 01699 und 12230 weg. Diese Zuschläge können seit Wegfall der Portopauschalen 40120 bis 40126 in Behandlungsfällen mit Leistungen des Allgemeinlabors (EBM-Abschnitte 32.2.1 bis 32.2.7) abgerechnet werden, bei denen die Abrechnung der GOP 40100 ausgeschlossen ist. Ab dem 1. Januar 2025 ist auch in diesen Behandlungsfällen eine Transportkostenpauschale berechnungsfähig.
Quelle: KBV